Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radial Torque Systems B.V. (KvK 53556542)

Basierend auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der VERTAZ Branchenorganisation Technischer Handel, September 2009.

1. Allgemeines

a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) sind Bestandteil jedes Angebots der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Radial Torque Tools B.V. (KvK 53556542) („Radial B.V.“) sowie jeder Vereinbarung, in deren Rahmen Radial B.V. Waren liefert.

b. Unter „Abnehmer“ wird diejenige Person verstanden, die bei Radial B.V. ein Angebot anfordert und/oder Waren kauft.

c. Abweichende Bedingungen sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn und soweit Radial B.V. und der Abnehmer dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.

d. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Abnehmers für alle Angebote des Auftragnehmers sowie für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen Radial B.V. und dem Abnehmer geschlossenen Verträge. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.

e. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrages und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang.

2. Angebot

Alle Angebote von Radial B.V. sind freibleibend, sofern sie keine Annahmefrist enthalten. Wird ein freibleibendes Angebot vom Abnehmer angenommen, ist Radial B.V. berechtigt, das Angebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.

3. Zustandekommen des Vertrages

a. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von Radial B.V. zustande.

b. Das von Radial B.V. abgegebene Angebot und diese Bestätigung gelten als vollständige Wiedergabe des Vertrages mit dem Abnehmer.

4. Ausführung des Vertrages

Radial B.V. ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, wenn sie dies für zweckmäßig hält. Radial B.V. gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages durch diese Dritten.

5. Kommunikation

a. Jede Kommunikation zwischen Radial B.V. und dem Abnehmer kann elektronisch erfolgen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

b. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vertrag vorsehen, dass eine Erklärung schriftlich erfolgen muss, kann dies auch auf elektronischem Wege geschehen, sofern die elektronische Nachricht ausdruckbar ist.

c. Der Abnehmer ist selbst verantwortlich für das Speichern und/oder Ausdrucken der elektronischen Kommunikation. Die von Radial B.V. gespeicherte Version der elektronischen Kommunikation gilt als Beweis, vorbehaltlich eines Gegenbeweises durch den Abnehmer.

d. Vorbehaltlich eines Gegenbeweises gilt elektronische Kommunikation als am Tag des Versands empfangen. Wird elektronische Kommunikation infolge von ICT-Problemen beim Abnehmer nicht empfangen, geht dies zu Lasten und Risiko des Abnehmers.

6. Preise

a. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger von Behörden erhobener Abgaben sowie zuzüglich Transportkosten. Radial B.V. ist berechtigt, diese Kosten dem Abnehmer in Rechnung zu stellen.

b. Steigen nach Abschluss des Vertrages preisbestimmende Faktoren, ist Radial B.V. berechtigt, diese Preissteigerung an den Abnehmer weiterzugeben, sofern die Ausführung des Vertrages zum Zeitpunkt der Preissteigerung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Preissteigerung gleichzeitig mit der Zahlung der Hauptsumme oder der nächsten vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.

c. Bei Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages auf Wunsch des Abnehmers darf Radial B.V. den Preis gemäß ihren üblichen Tarifen erhöhen. Radial B.V. ist niemals verpflichtet, einem solchen Wunsch nachzukommen und kann verlangen, dass hierfür ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen wird.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

a. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine (vollständige) Zahlung, gerät der Auftraggeber in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt. Alle durch den Auftragnehmer entstandenen Kosten, wie außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros im Zusammenhang mit verspäteten Zahlungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 10 % des Rechnungsbetrages mit einem Minimum von € 150,- exklusive MwSt.

b. Der Abnehmer ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von Radial B.V. eine nach deren Auffassung ausreichende Sicherheit für die Zahlung des geschuldeten Betrages zu leisten. Bei Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung ist Radial B.V. berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen und ihren Schaden vom Abnehmer zu fordern.

c. Alles, was Radial B.V. aus irgendeinem Vertrag vom Abnehmer zu fordern hat, wird sofort fällig, wenn:

(1) eine Zahlungsfrist überschritten wird;

(2) Pfändung auf Sachen oder Forderungen des Abnehmers erfolgt;

(3) der Abnehmer als juristische Person aufgelöst, liquidiert, insolvent wird oder Zahlungsaussetzung beantragt;

(4) die Gegenpartei eine natürliche Person ist und einen Antrag auf Schuldenregulierung stellt, unter Vormundschaft gestellt wird oder verstirbt.

d. Das Recht des Abnehmers, Forderungen mit Radial B.V. zu verrechnen, ist ausgeschlossen.

8. Lieferzeit

a. Die Lieferzeit wird von Radial B.V. annähernd festgelegt; Radial B.V. übernimmt diesbezüglich keine Verpflichtung. Bei der Festlegung geht Radial B.V. von den ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen aus.

b. Bei abweichenden Umständen kann Radial B.V. die Lieferzeit entsprechend verlängern.

c. Bei Aussetzung von Verpflichtungen wird die Lieferzeit entsprechend verlängert.

d. Jegliche Haftung für Überschreitung der Lieferzeit ist ausgeschlossen.

9. Lieferung von Waren

a. Lieferung erfolgt DAP gemäß Incoterms 2022. Das Risiko geht über, sobald die Ware dem Abnehmer zur Verfügung gestellt wird. Das Risiko des Be- und Entladens liegt beim Abnehmer.

b. Sendungen neuer Artikel sind versichert, wenn sie über das DHL-Konto von Radial B.V. gebucht werden. Bei Verlust werden die fehlenden Artikel kostenfrei ersetzt – DAP.

c. Verlorene Sendungen von kalibrierten und gewarteten oder reparierten Drehmomentschraubern sind ebenfalls versichert mit abgestuften Erstattungen je nach Alter. Die Kosten der ursprünglichen Service- oder Reparaturleistung bleiben vollständig vom Abnehmer zu zahlen.

d. Versicherung bei anderen Transporteuren ist optional und muss vor Versand vereinbart werden.

e. e. Wenn Waren auf Basis eines Demonstrationsmodells geliefert werden, gilt das Demonstrationsmodell als Indikation für die durchschnittliche Beschaffenheit der Waren.
f. Verweigert der Abnehmer nach Ablauf der Lieferzeit die (vollständige) Abnahme der Waren, ist Radial B.V. berechtigt:
(1) die Waren auf Kosten und Risiko des Abnehmers zu lagern, unabhängig von höherer Gewalt auf Seiten des Abnehmers und unbeschadet der Verpflichtung des Abnehmers zur Zahlung des vereinbarten Preises;
(2) den Vertrag aufzulösen, ohne jegliche Verpflichtung zur Schadensersatzleistung gegenüber dem Abnehmer, wobei der Abnehmer alle Kosten und Schäden von Radial B.V. zu ersetzen hat;
(3) die Waren zu verkaufen, sofern nach ihrem Ermessen eine weitere Lagerung der Waren nicht von ihr verlangt werden kann.
g. Wenn schriftlich eine Lieferung auf Abruf vereinbart wurde, ist der Abnehmer verpflichtet, die Waren gemäß dem vereinbarten Abruf- und Lieferplan abzunehmen. Wenn ein Abruf- und Lieferplan fehlt, hat der Abnehmer auf erstes Anfordern von Radial B.V. innerhalb der dabei gesetzten Frist alle Waren abzunehmen.
h. In allen Fällen hat der Abnehmer auf eigene Kosten für die für den Transport erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen und/oder Erlaubnisse zu sorgen. Der Abnehmer haftet für alle Schäden, die aus dem Fehlen der erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen und/oder Erlaubnisse resultieren.

f. Verweigert der Abnehmer nach Ablauf der Lieferzeit die (vollständige) Abnahme der Waren, ist Radial B.V. berechtigt:

(1) die Waren auf Kosten und Risiko des Abnehmers zu lagern, unabhängig von höherer Gewalt auf Seiten des Abnehmers und unbeschadet der Verpflichtung des Abnehmers zur Zahlung des vereinbarten Preises;

(2) den Vertrag aufzulösen, ohne jegliche Verpflichtung zur Schadensersatzleistung gegenüber dem Abnehmer, wobei der Abnehmer alle Kosten und Schäden von Radial B.V. zu ersetzen hat;

(3) die Waren zu verkaufen, sofern nach ihrem Ermessen eine weitere Lagerung der Waren nicht von ihr verlangt werden kann.

g. Wenn schriftlich eine Lieferung auf Abruf vereinbart wurde, ist der Abnehmer verpflichtet, die Waren gemäß dem vereinbarten Abruf- und Lieferplan abzunehmen. Wenn ein Abruf- und Lieferplan fehlt, hat der Abnehmer auf erstes Anfordern von Radial B.V. innerhalb der dabei gesetzten Frist alle Waren abzunehmen.

h. In allen Fällen hat der Abnehmer auf eigene Kosten für die für den Transport erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen und/oder Erlaubnisse zu sorgen. Der Abnehmer haftet für alle Schäden, die aus dem Fehlen der erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen und/oder Erlaubnisse resultieren.

10. Eigentumsvorbehalt

a. Nach der Lieferung bleibt Radial B.V. Eigentümer aller von ihr gelieferten Waren, solange alle ihre bestehenden und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen von Waren und damit zusammenhängenden Arbeiten, die in Artikel 7.a dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge, die Kosten der Einziehung sowie ihre sonstigen Kosten und Schäden nicht vollständig bezahlt sind.

b. Solange auf gelieferten Waren ein Eigentumsvorbehalt ruht, darf der Abnehmer diese außerhalb seines normalen Geschäftsbetriebs nicht belasten.

c. Nachdem Radial B.V. ihren Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, ist sie berechtigt, alle von ihr gelieferten Waren zurückzuholen. Der Abnehmer gestattet Radial B.V., den Ort zu betreten, an dem sich diese Waren befinden.

d. Wenn Radial B.V. ihren Eigentumsvorbehalt infolge Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung der gelieferten Waren nicht geltend machen kann, ist der Abnehmer verpflichtet, die neu gebildeten Waren an Radial B.V. zu verpfänden.

11. Reklamation

a. Beschwerden des Abnehmers hinsichtlich Mängeln der vereinbarten Leistung sind unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich und begründet bei Radial B.V. einzureichen.

b. Mängel, die vernünftigerweise nicht innerhalb von sieben (7) Tagen festgestellt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich und begründet Radial B.V. mitzuteilen, jedoch spätestens einen (1) Monat nach Lieferung der Waren.

c. Nach Ablauf der in diesem Artikel 11.b genannten Frist kann sich der Abnehmer nicht mehr auf einen Mangel der vereinbarten Leistung berufen.

d. Eine Reklamation hinsichtlich einer Lieferung wird in jedem Fall nicht anerkannt, wenn Radial B.V. nicht in die Lage versetzt wird, eine solche Reklamation zu untersuchen. Auf Verlangen von Radial B.V. wird der Abnehmer die Waren, auf die sich die Reklamation bezieht (oder einen Teil davon), gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurücksenden. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Zustimmung von Radial B.V. im Sinne von Artikel 12.a dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt wird, wird der Abnehmer die Waren, auf die sich die Reklamation bezieht, auf eigene Kosten und Risiko in seinem Besitz behalten.

e. Wenn und soweit Radial B.V. eine Reklamation bezüglich gelieferter Waren gemäß diesem Artikel akzeptiert, wird sie nach eigener Wahl:

(i) den Mangel beheben;

(ii) die mangelhafte Ware ersetzen oder;

(iii) die Ware zurücknehmen und den Abnehmer für den Preis der betreffenden Ware gutschreiben. Der Abnehmer kann darüber hinaus keinen Anspruch auf irgendeine Schadensersatzleistung geltend machen.

Im Falle der Behebung des Mangels oder des Ersatzes der mangelhaften Ware gelten die Bestimmungen von Artikel 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut.

g. Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Abnehmer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Radial B.V.. Der Abnehmer hat in diesem Fall auch kein Recht zur Aussetzung.

12. Rücksendungen

a. Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Radial B.V..

b. Eine Rücksendung durch den Abnehmer hat jederzeit frei Haus unter Angabe der Rechnungsnummer und des Lieferdatums zu erfolgen.

c. Mit der Entgegennahme der vom Abnehmer zurückgesandten Waren erkennt Radial B.V. keinerlei Nichterfüllung an.

13. Garantie

a. a. Garantie für neue Artikel:

(1) Für von Radial B.V. gelieferte neue Artikel gilt eine Garantie von zwölf (12) Monaten nach Lieferung an den Endnutzer auf die ordnungsgemäße Funktion der gelieferten Waren bei normalem Gebrauch;

(2) Innerhalb dieses Garantiezeitraums werden nach Beurteilung durch Radial B.V. defekte Teile kostenlos ersetzt und die gelieferten Waren in einen ordnungsgemäß funktionierenden Zustand versetzt, einschließlich Kalibrierzertifikat, sofern zutreffend;

(3) Um Garantieansprüche geltend zu machen, sind Defekte und/oder Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich bei Radial B.V. zu melden, woraufhin Radial B.V. Anweisungen für Rücksendung und Beurteilung erteilen wird;

(4) Versandkosten gehen zu Lasten des Abnehmers. Wenn der Artikel Reaktionsarme verwendet, sind die verwendeten Reaktionsarme jederzeit mitzusenden.

b. Garantie auf Reparaturen:

Sobald die Garantiefrist für neue Artikel abgelaufen ist, gilt für Reparaturen Folgendes:

(1) Für von Radial B.V. durchgeführte Reparaturen gilt eine Garantie von drei (3) Monaten nach der Reparatur auf die ordnungsgemäße Funktion des reparierten Artikels bei normalem Gebrauch;

(2) Innerhalb dieses Garantiezeitraums werden nach Beurteilung durch Radial B.V. defekte Teile kostenlos ersetzt und der reparierte Artikel in einen ordnungsgemäß funktionierenden Zustand versetzt, einschließlich Kalibrierzertifikat, sofern zutreffend;

(3) Um Garantieansprüche geltend zu machen, sind Defekte und/oder Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich und begründet bei Radial B.V. zu melden, woraufhin Radial B.V. die Zustimmung zur Rücksendung zur Beurteilung erteilen wird;

(4) Versandkosten gehen zu Lasten des Abnehmers. Wenn der Artikel Reaktionsarme verwendet, sind die verwendeten Reaktionsarme jederzeit mitzusenden.

c. Der Abnehmer kann keinen Garantieanspruch geltend machen, wenn:

(1) der Mangel ganz oder teilweise auf ungewöhnlichen, unsachgemäßen, unfachmännischen oder nachlässigen Gebrauch zurückzuführen ist;

(2) der Mangel ganz oder teilweise auf normalen Verschleiß oder nicht oder unsachgemäß durchgeführte Wartung zurückzuführen ist;

(3) der Mangel ganz oder teilweise auf Installation, Montage, Änderung und/oder Reparatur durch den Abnehmer oder durch Dritte zurückzuführen ist;

(4) die gelieferte Ware geändert, angepasst, verwendet oder verarbeitet wurde;

(5) die gelieferte Ware an einen Dritten übertragen wurde;

(6) Radial B.V. die gelieferte Ware ganz oder teilweise von Dritten bezogen hat und Radial B.V. selbst gegenüber diesem Dritten keinen Garantieanspruch geltend machen kann;

(7) Radial B.V. bei der Herstellung der gelieferten Ware Rohstoffe und dergleichen auf Anweisung des Abnehmers verwendet hat;

(8) der Mangel eine geringe Abweichung in Qualität, Ausführung, Abmessung, Zusammensetzung oder dergleichen ist, die in der Branche nicht ungewöhnlich ist oder technisch nicht vermeidbar war;

(9) der Abnehmer nicht alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag rechtzeitig und ordnungsgemäß gegenüber Radial B.V. erfüllt hat.

14. Haftung

a. Sofern der Abnehmer nicht nachweist, dass ein Schaden die unmittelbare Folge von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von Radial B.V. ist, haftet Radial B.V. gegenüber dem Abnehmer, dessen Personal oder Dritten nicht für irgendwelche direkten oder indirekten Schäden im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Ausführung. Der Abnehmer stellt Radial B.V. in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.

b. In allen Fällen ist die Haftung von Radial B.V. auf den Betrag der Leistung aus der anwendbaren Haftpflichtversicherung beschränkt. Falls der Versicherer von Radial B.V. aus irgendeinem Grund keine Leistung erbringt oder wenn die betreffende Haftpflichtversicherung keine Deckung bietet, ist die Haftung von Radial B.V. in allen Fällen beschränkt auf:

(1) den Betrag des netto vereinbarten Preises der Vereinbarung, auf die sich das schadensverursachende Ereignis unmittelbar bezieht;

(2) oder, wenn Teillieferungen vereinbart wurden, den Betrag des netto vereinbarten Preises des Teils der Vereinbarung, auf den sich das schadensverursachende Ereignis am ehesten bezieht.

c. In keinem Fall wird die Haftung von Radial B.V. € 15.000 pro Ereignis oder pro Reihe von Ereignissen mit derselben Ursache überschreiten.

d. Für eine Entschädigung kommen niemals Betriebsschäden wie entgangener Gewinn und Stillstandsschäden in Betracht.

e. Jede Rechtsforderung des Abnehmers gegenüber Radial B.V. verjährt durch den bloßen Ablauf von einem (1) Jahr nach dem Ereignis, das Anlass zu der Forderung gibt.

f. Der Abnehmer stellt Radial B.V. sowie deren Personal und Hilfspersonen von allen Ansprüchen Dritter frei, ungeachtet des Grundes, die in irgendeiner Weise mit dem Vertrag und dessen Ausführung zusammenhängen. Radial B.V. haftet gegenüber dem Abnehmer nur, soweit und sofern die betreffende Haftung gemäß der anwendbaren Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten und Risiko von Radial B.V. kommt.

g. Wenn die Waren nicht von Radial B.V. hergestellt wurden, ist eine etwaige Haftung von Radial B.V. gegenüber dem Abnehmer in allen Fällen auf den Betrag beschränkt, für den der Lieferant von Radial B.V. gegenüber Radial B.V. haftbar ist.

h. Der Abnehmer stellt Radial B.V. von allen Ansprüchen Dritter wegen Produkthaftung frei, die auf einen Mangel in einem Produkt zurückzuführen sind, das vom Abnehmer an einen Dritten geliefert wurde und das (teilweise) aus von Radial B.V. gelieferten Produkten und/oder Materialien bestand.

15. Höhere Gewalt

a. Im Falle höherer Gewalt bei Radial B.V. ist Radial B.V. berechtigt, die vereinbarte Lieferzeit und/oder Ausführungsfrist um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern. Alternativ ist Radial B.V. berechtigt, den Vertrag, sofern er noch nicht vollständig ausgeführt wurde, aufzulösen, ohne dass daraus eine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung für Radial B.V. entsteht.

b. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was darunter in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen verstanden, vorhergesehen oder nicht vorhergesehen, auf die Radial B.V. keinen Einfluss ausüben kann und durch die Radial B.V. nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu zählen auch Streiks im Unternehmen von Radial B.V. oder bei Dritten. Radial B.V. ist ebenfalls berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem Radial B.V. ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

c. Radial B.V. kann während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.

d. Soweit Radial B.V. zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder diese noch erfüllen kann und dem bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil ein selbstständiger Wert zukommt, ist Radial B.V. berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

16. Streitigkeiten

a. Auf alle Verträge zwischen dem Abnehmer und Radial B.V. findet niederländisches Recht Anwendung.

b. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – Wien, 11. April 1980) ist ausgeschlossen, ebenso wie jede andere internationale Regelung, deren Ausschluss zulässig ist.

c. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ergeben, werden ausschließlich dem niederländischen Gericht vorgelegt. Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Utrecht entschieden, unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 108 Rv und 108a Rv.

d. Radial B.V. ist ferner berechtigt, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Auftraggebers vorzulegen.

e. Wenn die Bestimmung von Artikel 16.c keine Anwendung findet, ist Radial B.V. dennoch berechtigt, ein Verfahren vor dem Gericht einzuleiten, das in diesem Fall zuständig ist.

17. Sonstige Bestimmungen
a. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und Radial B.V. und der Abnehmer werden in Beratung treten, um eine neue Bestimmung anstelle der nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmung zu vereinbaren, wobei Ziel und Zweck der nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
b. Jedes Angebot sowie die Ausführung des Vertrages basieren auf den vom Abnehmer bereitgestellten Informationen. Der Abnehmer gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
c. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Lesbarkeit und sind kein Bestandteil dieser Bedingungen.
d. Radial B.V. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Februar 2026
Hinterlegt beim Bezirksgericht Utrecht unter Nr. [261/2011].

a. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und Radial B.V. und der Abnehmer werden in Beratung treten, um eine neue Bestimmung anstelle der nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmung zu vereinbaren, wobei Ziel und Zweck der nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.

b. b. Jedes Angebot sowie die Ausführung des Vertrages basieren auf den vom Abnehmer bereitgestellten Informationen. Der Abnehmer gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
c. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Lesbarkeit und sind kein Bestandteil dieser Bedingungen.
d. Radial B.V. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Februar 2026
Hinterlegt beim Bezirksgericht Utrecht unter Nr. [261/2011]. Der Abnehmer gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.

Februar 2026
Hinterlegt beim Bezirksgericht Utrecht unter Nr. [261/2011].

c. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Lesbarkeit und sind kein Bestandteil dieser Bedingungen.

d. Radial B.V. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Februar 2026
Hinterlegt beim Bezirksgericht Utrecht unter Nr. [261/2011].

Februar 2026

Hinterlegt beim Bezirksgericht Utrecht unter Nr. [261/2011].