Servicebedingungen

Servicebedingungen Radial Torque Tools B.V.

1. Anmeldeverpflichtung über OutSmart

a. Serviceanfragen sind vorzugsweise über das OutSmart-System anzumelden.

b. Anfragen, die über OutSmart registriert wurden, erhalten Vorrang in der Planung.

c. Wenn keine Registrierung über OutSmart erfolgt ist, kann Radial Torque Tools B.V. keine Zusage über die Planung oder die Verfügbarkeit der erforderlichen Teile und Mittel machen.

d. Durch das Anbieten eines Drehmomentschraubern an die Serviceabteilung, unabhängig von der Art der Anlieferung oder Anmeldung, erklärt sich der Auftraggeber vorbehaltlos mit diesen Servicebedingungen einverstanden.

2. Preisangebot und Reaktionsfristen

a. Ein von Radial Torque Tools B.V. abgegebenes Preisangebot ist maximal vierzehn (14) Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.

b. Wird innerhalb dieser Frist keine schriftliche Zustimmung/Einkaufsbestellung des Auftraggebers erhalten, verfällt das Preisangebot automatisch, und die reservierten Teile werden anderen Kunden zur Verfügung gestellt.

c. Wenn innerhalb von acht (8) Wochen nach Versand des Angebots keine Rückmeldung des Auftraggebers eingeht, wird der Drehmomentschrauber in dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Zustand, unrepariert, zurückgesendet. Die Inspektions- und Versandkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

d. Ein Preisangebot stellt ausschließlich eine unverbindliche Kostenschätzung dar. Die endgültigen Kosten können vom abgegebenen Preisangebot abweichen. Radial Torque Tools B.V. wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über wesentliche Abweichungen informieren.

e. Angegebene Durchlaufzeiten sind ausschließlich indikativ und abhängig unter anderem von der Verfügbarkeit von Teilen, der Auslastung der Serviceabteilung und externen Faktoren.

f. Wenn sich während der Inspektion herausstellt, dass die gesamten Reparaturkosten achthundert Euro (800 €) ohne MwSt. nicht überschreiten, ist Radial Torque Tools B.V. berechtigt, die Reparatur ohne vorherige Zustimmung des Kunden durchzuführen. In solchen Fällen wird der Kunde nach Abschluss der Arbeiten informiert und aufgefordert, eine Bestellnummer anzugeben.

g. Alle Versand-, Einfuhr- und etwaige Versicherungskosten für die Anlieferung und Rücksendung von Werkzeugen gehen jederzeit zu Lasten des Auftraggebers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Anlieferung von Werkzeugen

a. Beim Anbieten eines Drehmomentschraubern zur Inspektion, Kalibrierung oder Reparatur ist der zugehörige Reaktionsarm stets mitzusenden, unabhängig davon, ob es sich um einen Garantiefall handelt.

b. Zubehör und sonstige Anbauteile sind nicht mitzusenden, sofern nicht im Voraus anders vereinbart.

4. Garantiebedingungen und Haftung

a. Reparierte Drehmomentschrauber unterliegen einer Garantie von drei (3) Monaten nach der Reparatur. Innerhalb dieses Zeitraums werden defekte Teile kostenlos ersetzt und der Drehmomentschrauber wird wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzt, einschließlich eines Kalibrierzertifikats, vorausgesetzt, dass der Drehmomentschrauber und der/die verwendete(n) Reaktionsarm(e) auf Kosten des Kunden zurückgesendet werden.

b. b. Fehlt der Reaktionsarm bei der Rücksendung, kann kein Garantieanspruch bearbeitet werden.

c. Auftraggeber und Distributoren, die Drehmomentschrauber öffnen oder modifizieren, ohne zuvor eine von Radial Torque Tools B.V. organisierte Schulung in Soest absolviert zu haben, verlieren unwiderruflich ihr Recht auf Garantie.

d. Radial Torque Tools B.V. haftet nicht für Defekte, Schäden oder Folgeschäden, die aus nicht autorisierten Anpassungen, Modifikationen oder Reparaturen durch Dritte resultieren.

e. Garantie wird ausschließlich für Mängel gewährt, die bei normalem Gebrauch und in Übereinstimmung mit den von Radial Torque Tools B.V. bereitgestellten Anweisungen entstanden sind.

5. Rücksendung und Lagerung

a. Wenn der Auftraggeber von der Durchführung der Arbeiten absieht, wird der Drehmomentschrauber im jeweils aktuellen Zustand, gegebenenfalls demontiert, zurückgesendet.

b. Radial Torque Tools B.V. ist nicht verpflichtet, den Drehmomentschrauber in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, wenn die Arbeiten abgelehnt werden.

c. Wenn der Auftraggeber den Drehmomentschrauber nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Fertigmeldung abholt oder zustellen lässt, ist Radial Torque Tools B.V. berechtigt, Lagerkosten von € 15,- pro Arbeitstag in Rechnung zu stellen.

d. Wenn der Auftraggeber den Drehmomentschrauber nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach Mitteilung über die Fertigstellung der Arbeiten abgeholt hat und der Auftraggeber nach einer zusätzlichen schriftlichen Mahnung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen weiterhin in Verzug bleibt, ist Radial Torque Tools B.V. berechtigt, das Produkt zu verkaufen oder – sofern ein Verkauf vernünftigerweise nicht möglich oder wirtschaftlich ist – vernichten zu lassen. Ein etwaiger Verkaufserlös abzüglich angemessener Kosten für Lagerung, Verwaltung und Verkauf steht dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber kann in diesem Fall keinen Anspruch auf eine weitere Entschädigung geltend machen.

6. Abweichungen

a. Radial Torque Tools B.V. behält sich das Recht vor, in besonderen Fällen schriftlich von diesen Bedingungen abzuweichen, ohne die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen zu beeinträchtigen.

7. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a. Auf alle Serviceaufträge finden zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radial Torque Tools B.V. Anwendung.

b. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Servicebedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen dieser Servicebedingungen Vorrang.

8. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

a. Falls für die Rechnungsbearbeitung in der Regel eine Bestellnummer erforderlich ist, wird der Kunde gebeten, diese innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Aufforderung bereitzustellen. Wenn die Bestellnummer innerhalb dieses Zeitraums nicht eingegangen ist, wird die Rechnung ohne Bestellnummer an den Kunden ausgestellt.

b. Alle Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

März 2026